Das Deutsche Rote Kreuz
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Mit knapp fünf Millionen Mitgliedern ist es der zweitgrößte nationale Verband der Bewegung.
Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es ist als Organisation mit dem DZI Spenden-Siegel ausgezeichnet für seine sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Mittel.
Aus seinem Selbstverständnis heraus gehört das DRK zu einer der Organisationen mit den wohl umfangreichsten Aufgabengebieten. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Katastrophenschutz
- DRK-Hilfszug
- Einsatzeinheiten
- Schnelleinsatzgruppen
- Sanitätsdienst
- Betreuungsdienst
- Wasserwacht
- Bergwacht
- Rettungshundestaffel
- Selbstrettung
- Blutspende
- Jugendrotkreuz
- Schulsanitätsdienst
- Rettungsdienst
Gemeinschaften
Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert.
Als Gemeinschaften gelten:
- die Bereitschaften
- die Bergwacht
- das Jugendrotkreuz
- die Wasserwacht
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen
Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst.
Warum eigentlich "Rotes Kreuz"?
Als ursprüngliches Schutz- und Kennzeichen wurde das Rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt.
Es handelt sich dabei um die Umkehrung der Schweizer Flagge, eine Festlegung, die zu Ehren des Rotkreuz-Gründers Henry Dunant und seines Heimatlandes angenommen wurde.
Die Idee für ein einheitliches Schutzzeichen sowie für seine Gestaltung geht zurück auf die Gründungsmitglieder des Internationalen Komitees Louis Appia und General Guillaume-Henri Dufour. Als Schutzzeichen wird das Rote Kreuz in Artikel 7 der Genfer Konvention von 1864 bzw. Artikel 38 des I. Genfer Abkommens (vom 12. August 1949) „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ beschrieben.
Bei der Gestaltung des Kreuzes als Kennzeichen wird in der Regel aus praktischen Gründen ein aus fünf Quadraten zusammengesetztes Kreuz verwendet. Dies ist jedoch nur eine Rotkreuz-interne Vereinbarung, offiziell ist – für die Verwendung als Schutzzeichen – jedes Rote Kreuz auf weißem Grund anzuerkennen, unabhängig von Formvorschriften. Von den 186 anerkannten nationalen Gesellschaften verwenden derzeit 152 das Rote Kreuz als Kennzeichen, darüber hinaus die nationale Gesellschaft von Tuvalu, die ihre Anerkennung beantragt hat.